Der Architekt oder Ingenieur ist nicht nur Haftungsrisiken ausgesetzt. Die Durchsetzung seiner Honoraransprüche ist oft ebenso gefährdet. Hier kann eine geratende Begleitung den Architekten vor Honorarausfällen schützen.
Dieses Leistung kann nach Aufwand abgerechnet werden ist daher für den Architekten oder Ingenieur ständig kontrollierbar.